Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Staatstheater am Gärtnerplatz) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2..

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gaertnerplatztheater.de 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen bisher nicht barrierefrei:

  • Ein Großteil der eingebetteten YouTube Videos, die vor November 2024 hochgeladen wurden, weist keine Untertitelung auf. Bei einigen Videos, welche aufgrund ihres Inhalts Audiodeskription benötigen, ist keine Audiodeskription zuschaltbar.
  • Für Audio-Inhalte werden kein Transkript oder andere Textalternativen bereitgestellt.
  • An vielen Stellen ist das Kontrastverhältnis nicht ausreichend. Es gibt hier die Möglichkeit, einen Schwarz/Weiß-Modus zu aktivieren.
  • Anderssprachige Wörter und Absätze sind nicht ausgezeichnet.
  • Die Website bietet eine Vorlesefunktion, Anpassung der Schriftgröße oder Schriftformatierungen; diese muss allerdings eigenständig über das Eye Able Tool zugeschaltet werden.
  • Es ist gibt keine Websiteversion in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache.
  • Die Bedienbarkeit der Website ohne Maus ist noch nicht gänzlich optimiert.

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit der Internetseite des Gärtnerplatztheaters unter https://www.gaertnerplatztheater.de beruht auf Selbsttests (auf Basis des BIK BITV-Tests) und der Bewertung durch die Agentur Eye Able.

In Arbeit

Die Website wird für das Jahr 2026 einer gründlichen Überprüfung auf digitale Barrierefreiheit unterzogen und gemäß den Richtlinien der WCAG 2.2 und BITV 2.0 überarbeitet.

Barriere melden, Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Postalisch an: STAATSTHEATER AM GÄRTNERPLATZ
Postfach 14 05 69 | 80455 München
Gärtnerplatz 3 | 80469 München
Telefon / Besucherkommunikation+49 (0)89 202 41 300
E-Mail: besucher@gaertnerplatztheater.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen:
Wir verfügen über eine telefonische Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 (0)89 202 41 300.
Auch der Zentrale Dienst der Bayerischen Staatstheater verfügt über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien über die Sie telefonisch Tickets erwerben können. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 (0)89 2185 1920.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Sie können den Antrag online stellen. 

Oder Sie wenden sich an folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.02.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.01.2026 überprüft.